Bestattungen

 

Hügelstraße 52

58099 Hagen

Tel. 02331 - 61409 

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Erdbestattung

Unter einer Erdbestattung versteht man die Beisetzung des Verstorbenen in einem Grab in der Erde. Deutsche Bestattungsvorschriften schreiben für diese Beisetzung die Verwendung eines Sarges vor.


Reihengrab:

Einzelgrabstätte in denen nur jeweils ein Verstorbener beigesetzt werden kann. Die Einzelgrabstätte wird von der Friedhofsverwaltung zugeteilt. Die Laufzeit für ein Reihengrab kann nicht verlängert werden.



Wahlgrab:

Beim Wahlgrab kann man - wie der Name schon aussagt - seine Lage auf dem Friedhof und die Anzahl der Stellen (Einzelgrab, Doppelgrab oder mehrstellige Grabstätte) selbst auswählen. Die Laufzeit für ein Wahlgrab kann verlängert werden.



Rasenreihengrab:

Es besitzt die gleichen Eigenschaft wie ein Reihengrab, der Unterschied ist nur, dass die Pflege durch den Friedhofsträger übernommen wird. Jedes Grab erhält einen Grabstein mit dem Namen und den Lebensdaten des Verstorbenen.



Feuerbestattung/Urnenbeisetzung

Im Prinzip können Urnenbeisetzungen auch Erdbestattungen sein, da auch hier die Asche in einer Urne der Erde beigesetzt wird.


Wahlgrab:

Die Lage auf dem Friedhof und die Anzahl der Stellen können selbst ausgewählt werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist möglich.



Urnenstele:

Auf einigen Friedhöfen ist die Beisetzung der Urne in einer Stele möglich. Dieses ist eine Kammer die in einer Wand oder Stele eingelassen ist und durch eine Platte verschlossen wird.



Urnengemeinschaftsanlage:

Die Urnen werden auf einer Rasenfläche beigesetzt. Diese Fläche wird vom Friedhofsträger gepflegt. Ein Grabmal darf nicht aufgestellt werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich.